Display eines Smartphones
Staatliche Überwachung von Smartphones? Ja, wenn sie spezifisch auf Messengerdienste beschränkt bleibe, sagt Strafrechtsprofessorin Zerbes.
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Es gibt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das einen sogenannten Bundestrojaner als verfassungswidrig ausschließt. Ingeborg Zerbes, Strafrechtsprofessorin und Vorsitzende der Geheimdienst-Kontrollkommission, hält eine solche staatliche Spähsoftware, die von Behörden auf Smartphones platziert werden könnte, aber durchaus für verfassungskonform umsetzbar, wie sie am Freitag im Ö1-"Morgenjournal" sagte. Die Geheimdienst-Kontrollkommission soll die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) kontrollieren – und aktuell auch dazu beitragen, dass sich ein Fall Egisto Ott nicht wiederholt.

Das Innenministerium fordert seit Jahren stärkere Überwachungsmöglichkeiten für Messengerdienste wie Whatsapp, Signal und Telegram. Was Terrorabwehr angehe, sei die Überwachung von Messengern "absolut berechtigt", argumentiert Zerbes. Vor dem Hintergrund des Falls Ott und des Bestrebens, Fälle wie diesen künftig zu verhindern, sagt die Juristin dagegen: "Das schreit jetzt nicht unbedingt nach mehr Befugnissen."

Begriff Bundestrojaner "missverständlich"

Das bestehende Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Bundestrojaner sei grundsätzlich kein Hindernis, eine verfassungskonforme Lösung zur Handyüberwachung auszuarbeiten, sagt Zerbes. Die auf dem Markt existierende Überwaschungssoftware sei nämlich bereits "viel zugespitzter auf Chatnachrichten" und nicht mehr auf das gesamte Mobiltelefon anwendbar.

Den Begriff "Bundestrojaner" hält sie deshalb für "vollkommen missverständlich". Er impliziere "eine Totalüberwachung, eine Totalauslesung des gesamten Mobiltelefons". Um Messengerdienste abzufragen, gebe es aber spezifische Software, die eben nur auf Chatnachrichten eingestellt sei. Eine solche sei in Deutschland bereits in Verwendung. Was vom österreichischen Verfassungsgerichtshof vor fünf Jahren als große Gefahr eingeschätzt wurde, sei hingegen die unspezifische Handyüberwachung gewesen, argumentiert Zerbes.

Und die DSN selbst? Ist die personell gut genug aufgestellt? Im Hinblick auf die Professionalität der dort tätigen Personen, die sie kennengelernt habe, durchaus, sagt die Strafrechtsprofessorin. Die personellen Kapazitäten seien aber zu gering, was auch vom Nachrichtendienst selbst regelmäßig beklagt werde. (Martin Tschiderer, 19.4.2024)