Am Montag hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden: René Benko muss wegen Nichtbefolgung seiner Ladung in den Cofag-U-Ausschuss eine Beugestrafe in Höhe von 1500 Euro zahlen. Die Abgeordneten hatten ihn für 4. April geladen, Benko hatte aber relativ kurzfristig abgesagt.

René Benko auf der Weg zur Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren in Innsbruck vergangene Woche.
APA Expa Johann Groder

Sein Rechtsanwalt Norbert Wess hat das sinngemäß damit begründet, dass man keinen Überblick über die vielen Strafanzeigen habe, die nach der Pleite der von Benko gegründeten Signa bei der Justiz eingegangen seien. Es sei Benko daher "faktisch unmöglich", sich mit seinem Anwalt auf die Befragung im U-Ausschuss vorzubereiten. Und: Man könne daher auch nicht abschätzen, "in welchem Ausmaß ihm ein Aussageverweigerungsrecht zustehe".

Das Bundesverwaltungsgericht ließ dieses Argument nicht gelten. Seine Situation sei nämlich insofern nicht einzigartig, wie Wess vorgebracht hatte, als niemand wisse, was er im U-Ausschuss gefragt werde. Zudem verdrängten Aussageverweigerungsgründe die "Ladungsfolgeleistungspflicht" nicht – und die Aussageverweigerungsgründe würden auch immer nur für konkrete Fragen gelten, nicht für ganze Befragungsthemen.

Zur Strafhöhe sagte das Gericht, dass seine Sorgepflichten zu berücksichtigen sind und er aktuell über kein Einkommen verfüge. Zudem habe er durch die Teilnahme seines Rechtsanwalts an der Verhandlung im Bundesverwaltungsgericht zur Wahrheitsfindung beigetragen. Als erschwerend wertete das Gericht, dass Benko sich nicht ehestmöglich für sein Nichterscheinen entschuldigt habe.

"Das Bundesverwaltungsgericht gibt uns zwar dahingehend ausdrücklich recht, dass es nicht möglich war, einen Überblick über die anhängigen Verfahren und die erhobenen Vorwürfe zu erlangen. Dessen ungeachtet hat man nach Ansicht des BVwG vor dem parlamentarischen U-Ausschuss zu erscheinen und kann sich dann vor Ort ohnehin umfassend entschlagen. Diese Vorgaben sind zur Kenntnis zu nehmen", sagte Wess.

Für 22. Mai wurde Benko erneut geladen, dieses Mal hat er über Wess "verbindlich" zugesagt. (Renate Graber, Fabian Schmid, 30.4.2024)