Auf vielen Straßen und öffentlichen Wegen gefährden Zufußgehende sich und ihre Angehörigen, weil sie die STVO niemals gelesen haben. Speziell Radfahrende meinen auf öffentlichen Wegen Entgegenkommenden nicht ausweichen zu müssen und versteifen sich auf ihre "Rechts"-Formel. Warum ist die sicherheitstechnisch sehr gut argumentierte Regel vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt?

Diese Frage möchte "Philantokrat" mit der STANDARD-Community diskutieren.